Wirtschaftsstrafrecht
- Aufklärung: Beschaffung gerichtsverwertbarer Informationen und Beweismittel
- Einleitung strafprozessualer Maßnahmen durch Strafanzeige und Strafantrag
- Kooperation und Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden
- Wahrnehmung der Geschädigtenrechte im Strafverfahren
- Sicherung von Vermögenswerten durch dingliche Arreste
- Rückgewinnungshilfe
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Titulierung und Vollstreckung
Ihr Berater im Team Wirtschaftsstrafrecht:
Dr. Markus Lempe | Dr. Clemens Kessler

