Wirtschaftsstrafrecht

  • Aufklärung: Beschaffung gerichtsverwertbarer Informationen und Beweismittel
  • Einleitung strafprozessualer Maßnahmen durch Strafanzeige und Strafantrag
  • Kooperation und Kommunikation mit Strafverfolgungsbehörden
  • Wahrnehmung der Geschädigtenrechte im Strafverfahren
  • Sicherung von Vermögenswerten durch dingliche Arreste
  • Rückgewinnungshilfe
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Titulierung und Vollstreckung


Ihr Berater im Team Wirtschaftsstrafrecht:
Dr. Markus Lempe | Dr. Clemens Kessler